Indexmiete-Rechner – Mieterhöhung nach § 557b BGB berechnen
Bei einem Indexmietvertrag richtet sich die Miete nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts. Dieser Rechner prüft anhand der aktuellen Indexwerte, ob eine Mieterhöhung zulässig ist, berechnet die neue Nettokaltmiete und erstellt auf Wunsch das fertige Mieterhöhungsschreiben. Kostenlos, ohne Anmeldung, direkt im Browser.
- Offizielle Verbraucherpreisindex-Werte des Statistischen Bundesamts (Basis 2020 = 100), monatlich aktualisiert
- Automatische Prüfung der 12-Monats-Sperrfrist nach § 557b Abs. 2 BGB
- Berücksichtigung optionaler Schwellenwert-Klauseln im Mietvertrag
- Fertiges Mieterhöhungsschreiben in Textform (§ 126b BGB) zum Kopieren oder als PDF
Angaben zum Mietvertrag
Nur ausfüllen, wenn der Mietvertrag eine Mindeststeigerung vorsieht.
Letzte Mietfestsetzung = Mietbeginn oder Monat der letzten Mieterhöhung.
Indexwerte werden geladen …
Wie funktioniert die Indexmiete?
Bei der Indexmiete nach § 557b BGB ist die Miethöhe an den Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland gekoppelt, den das Statistische Bundesamt monatlich veröffentlicht. Steigt der Index, darf auch die Miete im selben Verhältnis steigen – sinkt er, kann der Mieter umgekehrt eine Senkung verlangen.
Die Berechnung folgt einer festen Formel: Neue Miete = bisherige Miete × (aktueller Indexstand ÷ Indexstand bei der letzten Mietfestsetzung). Maßgeblich ist der Index des Monats, in dem die Miete zuletzt festgesetzt wurde – also Mietbeginn oder die letzte Mieterhöhung.
Zwei gesetzliche Schranken schützen den Mieter: Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen, in denen die Miete unverändert war. Und die erhöhte Miete wird erst mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung fällig – wer die Erklärung im Oktober erhält, zahlt die neue Miete frühestens ab Dezember.
Manche Mietverträge enthalten zusätzlich eine Schwellenwert-Klausel: Dann darf die Miete erst angepasst werden, wenn der Index um einen vereinbarten Prozentsatz (häufig 5 % oder 10 %) gestiegen ist. Der Rechner berücksichtigt solche Klauseln optional.
Das liefert der Indexmiete-Rechner
Alle Ergebnisse basieren auf den offiziellen Monatswerten des Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2020 = 100).
Zulässigkeitsprüfung
Ampel-Status: Ist die 12-Monats-Sperrfrist eingehalten und eine eventuelle Schwellenwert-Klausel erreicht?
Indexveränderung in Prozent
Prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex zwischen letzter Mietfestsetzung und aktuellem Monat.
Neue Nettokaltmiete
Die maximal zulässige neue Monatsmiete in Euro – exakt im Verhältnis der Indexsteigerung.
Frühestes Wirksamkeitsdatum
Der Monat, ab dem die erhöhte Miete frühestens gezahlt werden muss (übernächster Monat nach Zugang der Erklärung).
Für wen ist der Indexmiete-Rechner?
Vermieter mit Indexmietvertrag prüfen in einer Minute, ob sich eine Mieterhöhung lohnt und rechtssicher durchsetzen lässt – inklusive fertigem Anschreiben, das alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (Ausgangsindex, aktueller Index, prozentuale Steigerung, neuer Mietbetrag) enthält.
Mieter können umgekehrt nachvollziehen, ob eine erhaltene Indexmieterhöhung korrekt berechnet wurde: Stimmt der Ausgangsmonat? Ist die 12-Monats-Frist eingehalten? Wurde eine Schwellenwert-Klausel beachtet?
Der Rechner gilt ausschließlich für private Wohnraummiete mit wirksamer Indexmietklausel. Für Gewerberaum, Staffelmiete (§ 557a BGB) und ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) gelten andere Regeln.