Indexmiete-Rechner – Mieterhöhung nach § 557b BGB berechnen

    Bei einem Indexmietvertrag richtet sich die Miete nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts. Dieser Rechner prüft anhand der aktuellen Indexwerte, ob eine Mieterhöhung zulässig ist, berechnet die neue Nettokaltmiete und erstellt auf Wunsch das fertige Mieterhöhungsschreiben. Kostenlos, ohne Anmeldung, direkt im Browser.

    • Offizielle Verbraucherpreisindex-Werte des Statistischen Bundesamts (Basis 2020 = 100), monatlich aktualisiert
    • Automatische Prüfung der 12-Monats-Sperrfrist nach § 557b Abs. 2 BGB
    • Berücksichtigung optionaler Schwellenwert-Klauseln im Mietvertrag
    • Fertiges Mieterhöhungsschreiben in Textform (§ 126b BGB) zum Kopieren oder als PDF

    Angaben zum Mietvertrag

    Nur ausfüllen, wenn der Mietvertrag eine Mindeststeigerung vorsieht.

    Letzte Mietfestsetzung = Mietbeginn oder Monat der letzten Mieterhöhung.

    Indexwerte werden geladen …

    Wie funktioniert die Indexmiete?

    Bei der Indexmiete nach § 557b BGB ist die Miethöhe an den Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland gekoppelt, den das Statistische Bundesamt monatlich veröffentlicht. Steigt der Index, darf auch die Miete im selben Verhältnis steigen – sinkt er, kann der Mieter umgekehrt eine Senkung verlangen.

    Die Berechnung folgt einer festen Formel: Neue Miete = bisherige Miete × (aktueller Indexstand ÷ Indexstand bei der letzten Mietfestsetzung). Maßgeblich ist der Index des Monats, in dem die Miete zuletzt festgesetzt wurde – also Mietbeginn oder die letzte Mieterhöhung.

    Zwei gesetzliche Schranken schützen den Mieter: Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen, in denen die Miete unverändert war. Und die erhöhte Miete wird erst mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung fällig – wer die Erklärung im Oktober erhält, zahlt die neue Miete frühestens ab Dezember.

    Manche Mietverträge enthalten zusätzlich eine Schwellenwert-Klausel: Dann darf die Miete erst angepasst werden, wenn der Index um einen vereinbarten Prozentsatz (häufig 5 % oder 10 %) gestiegen ist. Der Rechner berücksichtigt solche Klauseln optional.

    Das liefert der Indexmiete-Rechner

    Alle Ergebnisse basieren auf den offiziellen Monatswerten des Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2020 = 100).

    Zulässigkeitsprüfung

    Ampel-Status: Ist die 12-Monats-Sperrfrist eingehalten und eine eventuelle Schwellenwert-Klausel erreicht?

    Indexveränderung in Prozent

    Prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex zwischen letzter Mietfestsetzung und aktuellem Monat.

    Neue Nettokaltmiete

    Die maximal zulässige neue Monatsmiete in Euro – exakt im Verhältnis der Indexsteigerung.

    Frühestes Wirksamkeitsdatum

    Der Monat, ab dem die erhöhte Miete frühestens gezahlt werden muss (übernächster Monat nach Zugang der Erklärung).

    Für wen ist der Indexmiete-Rechner?

    Vermieter mit Indexmietvertrag prüfen in einer Minute, ob sich eine Mieterhöhung lohnt und rechtssicher durchsetzen lässt – inklusive fertigem Anschreiben, das alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (Ausgangsindex, aktueller Index, prozentuale Steigerung, neuer Mietbetrag) enthält.

    Mieter können umgekehrt nachvollziehen, ob eine erhaltene Indexmieterhöhung korrekt berechnet wurde: Stimmt der Ausgangsmonat? Ist die 12-Monats-Frist eingehalten? Wurde eine Schwellenwert-Klausel beachtet?

    Der Rechner gilt ausschließlich für private Wohnraummiete mit wirksamer Indexmietklausel. Für Gewerberaum, Staffelmiete (§ 557a BGB) und ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) gelten andere Regeln.

    Häufige Fragen zur Indexmiete

    Wann darf die Miete bei einem Indexmietvertrag erhöht werden?
    Wenn der Verbraucherpreisindex seit der letzten Mietfestsetzung gestiegen ist und die Miete mindestens 12 Monate unverändert war (§ 557b Abs. 2 BGB). Die Erhöhung muss schriftlich (Textform) erklärt werden und wird mit dem übernächsten Monat nach Zugang wirksam.
    Wie wird die neue Miete bei Indexmiete berechnet?
    Neue Miete = bisherige Nettokaltmiete × (aktueller Verbraucherpreisindex ÷ Indexstand bei der letzten Mietfestsetzung). Maßgeblich ist der VPI des Statistischen Bundesamts für Deutschland, Basisjahr 2020 = 100.
    Was ist eine Schwellenwert-Klausel?
    Manche Indexmietverträge sehen vor, dass die Miete erst angepasst wird, wenn der Index um einen bestimmten Prozentsatz (z. B. 5 % oder 10 %) gestiegen ist. Der Rechner prüft optional, ob diese Schwelle erreicht ist.
    Gilt die Kappungsgrenze auch bei Indexmiete?
    Nein. Die Kappungsgrenze von 15 % bzw. 20 % gilt nur für Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Bei der Indexmiete orientiert sich die Erhöhung allein am Verbraucherpreisindex.
    Woher stammen die Indexwerte?
    Die Werte stammen direkt vom Statistischen Bundesamt (GENESIS-Datenbank, Verbraucherpreisindex Deutschland, Monatswerte, Basis 2020 = 100) und werden monatlich automatisch aktualisiert.